Einspruch gegen Google-Bildaufnahmen

Die Filmaufnahmen des Internetdienstleisters Google in hessischen Kommunen sorgen derzeit für Diskussionen. Bürger, die ablehnen mit Haus und Garten im Internet originalgetreu dargestellt zu werden, können Einspruch erheben. Weitere Informationen sowie Widerspruch-Mustertexte finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz: http://www.bmelv.de/cln_173/SharedDocs/Pressemitteilungen/2010/070-AI-Widersprueche-Google-StreetView.html

19.05.2010, Gemeindeverwaltung Neuberg

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