Einspruch gegen Google-Bildaufnahmen
Die Filmaufnahmen des Internetdienstleisters Google in hessischen Kommunen sorgen derzeit für Diskussionen. Bürger, die ablehnen mit Haus und Garten im Internet originalgetreu dargestellt zu werden, können Einspruch erheben. Weitere Informationen sowie Widerspruch-Mustertexte finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz: http://www.bmelv.de/cln_173/SharedDocs/Pressemitteilungen/2010/070-AI-Widersprueche-Google-StreetView.html
19.05.2010, Gemeindeverwaltung Neuberg
